Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB für die Nutzung des Innenraums, Bahrenfelder Straße 255
Der Innenraum e.V. stellt seinen Veranstaltungsraum “Innenraum” in der Bahrenfelder Straße 255
insbesondere Vereinsmitgliedern (interne Nutzer), aber auch Dritten (externe Nutzer) zur Nutzung
im Sinne des Vereinsziels gegen Entgelt zur Verfügung.
Die folgenden Bedingungen und Konditionen regeln die temporäre Überlassung des Innenraums
und stellen somit die Grundlage der Nutzungsvereinbarung zwischen dem Innenraum e.V. sowie
dem internen oder externen Nutzer dar.
Buchungszeiten
Der Innenraum steht grundsätzlich zwischen 6 Uhr und 22 Uhr zur Nutzung zur Verfügung.
Je nach Tag und Uhrzeit ist die Raumbuchung entweder stundenweise oder gemäß vorgegebener
Zeitslots möglich (s. Abschnitt Nutzungsgebühren).
Stundenweise Buchungen können jeweils zur vollen oder halben Stunde beginnen und enden.
Preise
Die Gesamtkosten für die Raumnutzung setzen sich aus einer Bearbeitungsgebühr sowie der
Nutzungsgebühr für den Raum zusammen.
Bearbeitungsgebühr
Die Bearbeitungsgebühr beträgt 2,50€ brutto und fällt pauschal für jede Buchung (Raumbuchung /
Umbuchung / Stornierung) an.
Eine Buchung kann einen oder auch mehrere Termine gleichzeitig umfassen.
Vereinsmitglieder sind von der Bearbeitungsgebühr befreit.
Nutzungsgebühr
Die Nutzungsgebühr richtet sich nach der Dauer und dem Zeitpunkt der Nutzung. Es wird
zwischen der Raumnutzung an Wochentagen (Mo – Fr) sowie an Wochenenden (Sa – So)
unterschieden. Zudem gelten für interne und externe Nutzer abweichende Preise.

An Wochenenden möchten wir den Innenraum bevorzugt Gruppen anbieten, die das gesamte
Wochenende oder ganze Tage benötigen, um Workshops oder Formate mit größerem Zeitumfang
durchführen zu können. Hierfür stehen die folgenden Tarife zur Verfügung:

An Wochenenden, die nicht frühzeitig gebucht werden, können ab sechs Wochen vor dem
jeweiligen Termin die folgenden flexiblen Wochenend-Tarife genutzt werden, die auch eine
stundenweise oder anteilige Buchung erlauben:
Raumbuchung und Änderung
Buchung
Buchungsanfragen für den Innenraum können sowohl über die Webseite
www.innenraum-hamburg.de als auch per E-Mail an mieten@innenraum-hamburg.de gestellt
werden. Folgende Angaben sind im Rahmen einer Buchungsanfrage zu machen:
– Vorname und Name
– E-Mail Adresse
– Telefonnummer (bevorzugt mobil)
– Datum sowie Anfang- und Ende-Zeit der gewünschten Buchung
– Gegenstand des geplanten Treffens / der geplanten Veranstaltung
– Handelt es sich um einen Einzel- oder Gruppentermin?
– Was ist inhaltlicher Gegenstand des Treffens?
– Ist mit erhöhter Lautstärke zu rechnen?
Eine verbindliche Nutzungsvereinbarung kommt durch die schriftliche Buchungsbestätigung
seitens des Vereins zustande, sofern der Nutzer dieser nicht innerhalb von 24 Stunden nach
Eingang der Buchungsbestätigung schriftlich widerspricht.
Grundlage der Nutzungsvereinbarung sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
für die Nutzung des Innenraums, sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart.
Innenraum e.V. behält sich das Recht vor, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen
abzulehnen.
Stornierung
Für die Bearbeitung einer Stornierung erhebt Innenraum e.V. eine pauschale Bearbeitungsgebühr.
Termine für Gruppen
Für die Stornierung von Terminen für Gruppen wird die Nutzungsgebühr gar nicht, anteilig oder in
Gänze erhoben, je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Stornierung erfolgt.
Nutzungsgebühr zum Zeitpunkt der Stornierung
>= 12 Wochen vor Buchungstermin – Nutzungsgebühr entfällt
>= 6 Wochen vor Buchungstermin – 20% der Nutzungsgebühr
>= 2 Wochen vor Buchungstermin – 50% der Nutzungsgebühr
< 2 Wochen vor Buchungstermin – 100% der Nutzungsgebühr
Kann der Nutzer bei einer Stornierung einen geeigneten Ersatz-Nutzer benennen und kommt eine
entsprechende neue Nutzungsvereinbarung für den betroffenen Termin zustande, entfällt die
Nutzungsgebühr für den ursprünglichen Nutzer.
Termine für Einzelsitzungen
Einzelsitzungen (Einzeltherapie, Einzelcoaching etc.) können kurzfristig, d.h. bis unmittelbar vor
Terminbeginn, storniert werden. Es fällt keine Nutzungsgebühr an.
Umbuchungen
Umbuchungen werden wie (Neu-)Buchungen und/oder Stornierungen gehandhabt. Die Regeln für
Buchungen / Stornierungen finden entsprechend Anwendung.
Beispiel 1:
– Jemand hat für einen Montag in vier Monaten den Innenraum nachmittags von 14 bis 18 Uhr
gebucht und möchte den Termin nun um einen Woche weiter in die Zukunft verschieben. In diesem
Fall wird dies als Stornierung der alten Buchung und Buchung des neuen Termins betrachtet.
Da der Termin noch mehr als 12 Wochen in der Zukunft liegt, kann der alte Termin kostenlos
storniert werden. Die neue Reservierung in der darauffolgenden Woche wird als neue Buchung
betrachtet. Für die gesamte “Umbuchung” (Stornierung und Buchung) fällt einmal die
Bearbeitungsgebühr an.
Beispiel 2:
– Jemand hat den Innenraum in zwei Tagen von 13 Uhr-15 Uhr gebucht und möchte den Termin
nun auf 12 bis 14 Uhr verschieben. Die Zeit von 12 bis 13 Uhr stellt in diesem Fall eine neue
Buchung dar, der entfallende Zeitraum zwischen 14 und 15 Uhr eine Stornierung. Es gelten
entsprechend die Regeln für Stornierungen. Für die gesamte Umbuchung (Buchung und
Stornierung) erhebt Innenraum e.V. auch hier nur einmal die Bearbeitungsgebühr.
Raum- und Hausordnung
Umgang mit den Räumlichkeiten und dem Inventar
Der Nutzer und die Teilnehmenden verpflichten sich, die gemieteten Räume, Toiletten, die Küche
sowie das gesamte Inventar (wie Matten, Kissen, Decken etc.) pfleglich zu behandeln.
Insbesondere ist das Tragen von Straßenschuhen im Innenraum untersagt. Nach der Nutzung
müssen die Räume sauber und aufgeräumt hinterlassen werden. Benutztes Geschirr ist zu spülen
und in die Küchenschränke zurückzustellen. Der Innenraum muss nach jedem Termin für
mindestens 5 Minuten gelüftet und in den Zustand zurückversetzt werden, in dem er vorgefunden
wurde. Beschädigungen oder Verunreinigungen sind unverzüglich an
mieten@innenraum-hamburg.de zu melden.
Einhaltung der Buchungszeiten
Die vereinbarten Buchungszeiten sind strikt einzuhalten. Vor- und Nachbereitungszeiten sowie
Aufräumarbeiten müssen innerhalb der gebuchten Zeit liegen, um eine nahtlose
Anschlussbelegung zu gewährleisten.
Verhalten im Gebäude und Rücksichtnahme
Wir bitten darum, im gesamten Gebäude, insbesondere in den Fluren und in den Gemeinschafts-
bereichen, auf die anderen Mietenden und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Vermeiden Sie bitte
unnötigen Lärm, insbesondere beim Betreten und Verlassen des Hauses.
Brandschutz und Sicherheit
Aus Sicherheitsgründen ist das Rauchen in allen Räumen des Gebäudes sowie im Innenhof
untersagt. Offenes Feuer, Kerzen oder ähnliche Brandquellen dürfen nur nach vorheriger
Absprache mit Innenraum e.V. verwendet werden.
Haftung
Innenraum e.V. haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der vom Nutzer durchgeführten
Veranstaltung entstehen. Insbesondere wird die Haftung für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, die aus der Durchführung der Kurse und Therapiesitzungen resultieren,
ausgeschlossen. Innenraum e.V. haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von
persönlichen Gegenständen der Kursteilnehmer oder des Nutzers.
Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Durchführung seiner Veranstaltung. Er ist
verpflichtet, die Teilnehmer seiner Veranstaltung über etwaige Risiken aufzuklären und
sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere Sicherheitsbestimmungen,
eingehalten werden. Der Nutzer haftet für alle Schäden, die er oder seine Kursteilnehmer am
Veranstaltungsraum, am Inventar oder an Dritten verursacht. Er stellt Innenraum e.V. von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Nutzers
geltend gemacht werden.
Innenraum e.V. haftet bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des
Eigentums oder des Vermögens des Nutzers, die ein bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung
vorhandener oder angelegter Sachmangel des Objekts verursacht, nicht, es sei denn, ihn trifft ein
Verschulden oder er beseitigt den Mangel nach Kenntnis nicht unverzüglich und dem Nutzer
entsteht hierdurch ein Schaden.
Innenraum e.V. behält sich das Recht vor, geschlossene Nutzungsvereinbarungen einseitig zu
kündigen, wenn die Bereitstellung des Innenraums trotz aller Bemühungen aufgrund höherer
Gewalt unmöglich ist.

